Fachkunde § 7 SprengG.
Gewerblicher Umgang mit Treibladungspulver – insbesondere für das Inverkehrbringen von Treibladungspulver.
Fachkunde für den gewerblichen Umgang.
Dieser Fachkundelehrgang richtet sich an Personen, die Treibladungspulver im gewerblichen Bereich handhaben und insbesondere in Verkehr bringen möchten. Der Lehrgang vermittelt die hierfür erforderlichen fachlichen und sicherheitsbezogenen Grundlagen.
Die Fachkunde ist ein Bestandteil der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen. Eine gewerbliche Erlaubnis nach § 7 SprengG wird durch den Lehrgang allein nicht erteilt.
Schriftliche Fachkundeprüfung.
Die schriftliche Fachkundeprüfung findet direkt bei uns im Schulungszentrum statt und wird durch die Regierung von Oberbayern abgenommen.
Voraussetzungen für die Teilnahme.
- Mindestalter: 21 Jahre.
- Bereits absolvierte Fachkundelehrgänge für Vorderlader, Wiederlader und Böller.
- Weitere erforderliche Nachweise und die Teilnahmebedingungen werden bei der individuellen Anfrage geklärt.
Lehrgang nur auf Anfrage.
Für diesen Lehrgang gibt es keine festen öffentlich buchbaren Termine. Datum, Uhrzeit und Lehrgangskosten werden individuell vereinbart. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.
Lehrgang über Kontaktformular anfragen ↗Inhouse-Schulungen auf Anfrage.
Unsere Lehrgänge und Seminare bieten wir auf Anfrage auch direkt bei Ihnen vor Ort an – beispielsweise in Vereinen, Unternehmen oder bei Kunden. Termine, Umfang und organisatorische Voraussetzungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

