Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Lehrgängen und Veranstaltungen des Bavaria Schulungszentrums, Inhaber Tobias Kaiser, Bergernstraße 38, 85302 Gerolsbach, E-Mail: info@bavaria-schulungszentrum.de (nachfolgend „Veranstalter“). Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Lehrgängen und Terminen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit dem Absenden einer Anmeldung gibt der Teilnehmer ein Buchungsangebot ab. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchung bezieht sich auf den bestätigten Lehrgangstermin und die bestätigten Leistungen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, soweit Plätze verfügbar sind.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich der jeweils ausgewiesenen Prüfungsgebühren und gesetzlich anfallenden Steuern. Gesondert gewählte Zusatzleistungen, insbesondere gedruckte Lernunterlagen, werden vor der Buchung ausgewiesen. Zahlungsfrist und Zahlungsweg ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist die Lehrgangsgebühr nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung vor Lehrgangsbeginn zu bezahlen.
4. Teilnahmevoraussetzungen und Prüfung
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die für den jeweiligen Lehrgang geltenden gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und erforderliche Nachweise rechtzeitig vorzulegen. Die Teilnahme an einem Lehrgang garantiert weder das Bestehen einer Prüfung noch die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis oder Anerkennung. Prüfungen und Bescheinigungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
5. Gesetzliches Widerrufsrecht bei terminierten Freizeitveranstaltungen
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Veranstalter bietet unter anderem Böller-, Wiederlader-, Vorderlader-, Waffensachkunde- und Jagdlehrgänge sowie Lehrgänge für gefährdete Personen an. Ob ein konkreter Vertrag unter die genannte Ausnahme fällt, richtet sich nach seinem tatsächlichen Inhalt und Zweck. Die private Zahlung eines beruflich ausgerichteten Lehrgangs, insbesondere im Bewachungsbereich, begründet für sich genommen keinen Ausschluss des Widerrufsrechts. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleibt dieses unberührt; die erforderliche Widerrufsinformation wird gesondert erteilt.
6. Freiwilliger Rücktritt durch Teilnehmer
Der Veranstalter gewährt unabhängig von gesetzlichen Rechten die Möglichkeit, bis spätestens sechs Wochen (42 Kalendertage) vor dem bestätigten Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei zurückzutreten. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Der Rücktritt ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Bereits postalisch versandte gedruckte Lernunterlagen sind bei einem kostenfreien Rücktritt unbeschädigt zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe oder sind die Unterlagen beschädigt, werden für diese Unterlagen 15,00 € berechnet beziehungsweise von der Erstattung abgezogen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei einem Rücktritt weniger als 42 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn besteht kein zusätzlicher freiwilliger Anspruch auf Rückerstattung. Die vereinbarte Vergütung bleibt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte grundsätzlich geschuldet. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Belegung des Teilnehmerplatzes werden berücksichtigt. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Erstattungsrechte bleiben unberührt.
7. Krankheit, Verhinderung und Nichterscheinen
Krankheit, persönliche Verhinderung oder Nichterscheinen begründen für sich genommen keinen zusätzlichen freiwilligen Erstattungsanspruch. Zwingende gesetzliche Ansprüche und die Regelung in Abschnitt 6 bleiben unberührt.
8. Umbuchung aus Kulanz
Nach vorheriger Rücksprache kann der Veranstalter im Einzelfall eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Lehrgangstermin ermöglichen. Die Umbuchung erfolgt ausschließlich aus Kulanz; ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine Umbuchung bedarf der Bestätigung durch den Veranstalter.
9. Absage und Terminänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann einen Lehrgang aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere bei Ausfall von Lehrpersonal, unzureichender Teilnehmerzahl oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen, absagen oder verschieben. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich.
Wird ein Lehrgang abgesagt, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren vollständig erstattet. Bei einer Terminverschiebung kann der Teilnehmer den angebotenen Ersatztermin annehmen oder die vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
11. Lehrgangsunterlagen und Nutzungsrechte
Lehrgangsunterlagen, digitale Lerninhalte, Texte, Abbildungen und Prüfungs- oder Übungsmaterialien dürfen nur im gesetzlich erlaubten Umfang oder mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Die Bereitstellung von Unterlagen und Zugängen begründet keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Kaufleute und andere gesetzlich zulässige Fälle wird Pfaffenhofen an der Ilm als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
