◷2 TageSonntag und Montag
✓FachkundeSchießstandreinigung
€400 €pro Teilnehmer
LEHRGANGSZIELFachkunde für die Schießstandreinigung.
Der Lehrgang richtet sich insbesondere an gewerbliche Reinigungsunternehmen, die Schießstände und insbesondere Raumschießanlagen fachgerecht reinigen. Auch Privatpersonen und ehrenamtliche Helfer in Schützenvereinen können eine entsprechende sprengstoffrechtliche Fachkunde benötigen, wenn sie bei Reinigungsarbeiten mit unverbrannten Treibladungspulverresten umgehen. Ob eine Fachkunde und behördliche Berechtigung im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Bei Reinigungsarbeiten können unverbrannte Treibladungspulverreste und gesundheitsschädliche Ablagerungen auftreten. Die Ausbildung vermittelt die für den sicheren und rechtmäßigen Umgang erforderlichen Kenntnisse.
LEHRGANGSZEITENIhr Lehrgang am Sonntag und Montag.
1. LEHRGANGSTAG
Sonntag
◷ 08:00 – ca. 15:00 Uhr▤FachkundeausbildungRechtliche Grundlagen, Gefährdungen durch Treibladungspulverreste und sichere Reinigungsverfahren.
♨Mittagspause: 12:00 – 13:00 UhrWie bei unseren anderen Lehrgängen gehen wir am Sonntag gemeinsam zum Mittagessen in eine Gastwirtschaft. Speisen und Getränke bezahlt jeder Teilnehmer selbst.
2. LEHRGANGSTAG
Montag
◷ 08:00 – ca. 13:00 Uhr✓Vertiefung der FachkundeVertiefung der Ausbildungsinhalte und Abschluss des Lehrgangs.
♨Kurze PauseAm Montag gehen wir nicht gemeinsam zum Essen. Bitte bringen Sie bei Bedarf Ihre eigene Brotzeit mit.
☕Verpflegung im SchulungszentrumGetränke und Snacks stehen zur Verfügung. Kaffee ist für unsere Teilnehmer kostenlos.
AUSBILDUNGSINHALTEDas lernen Sie.
Rechtliche Grundlagen
Sprengstoffgesetz, 1. SprengV, Arbeitsschutz, Abfallrecht und Gefahrgutrecht sowie Pflichten von Unternehmen und verantwortlichen Personen.
Gefährdungen erkennen
Unverbrannte Treibladungspulverreste, Ablagerungsbereiche, Explosionsgefahren und gesundheitliche Belastungen durch Blei und Staub.
Sichere Reinigungsverfahren
Gefährdungsbeurteilung, geeignete Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Reinigungsarbeiten.
Umgang mit Rückständen
Fachgerechte Handhabung, zeitweilige Aufbewahrung, Verbringen, Transport und Vernichtung unverbrannter Treibladungspulverreste im rechtlich zulässigen Rahmen.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENWas Sie benötigen.
Mindestalter grundsätzlich 21 Jahre. Erforderlich ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde gemäß § 34 der 1. SprengV. Die Bescheinigung ist rechtzeitig zu beantragen und muss vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Behördlich zugelassene Ausnahmen bleiben vorbehalten.
NACHWEIS UND BERECHTIGUNGFachkunde ist nicht gleich Erlaubnis.
Der erfolgreiche Abschluss eines staatlich anerkannten Fachkundelehrgangs dient als Fachkundenachweis für die Beantragung eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG. Gewerbliche Unternehmen benötigen die erforderliche Erlaubnis nach § 7 SprengG. Erst mit den notwendigen behördlichen Berechtigungen dürfen erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeführt werden.
Das gilt auch für Vereinsmitglieder, soweit ihre konkrete Tätigkeit erlaubnis- oder befähigungsscheinpflichtig ist. Die Fachkunde ist auf den Umgang mit unverbrannten Treibladungspulverresten bei der Schießstandreinigung begrenzt; sie berechtigt beispielsweise nicht zum Wiederladen von Patronen oder zu Sprengarbeiten.
INDIVIDUELLE LEHRGANGSANFRAGETermine nach Vereinbarung.
Für die Schießstandreinigung werden eigene Lehrgangstermine vereinbart – unabhängig von den Terminen des Vorderladerlehrgangs. Der Unterricht findet sonntags von 08:00 bis ca. 15:00 Uhr und montags von 08:00 bis ca. 13:00 Uhr statt. Der Lehrgang kostet 400 € pro Teilnehmer. Eine Anmeldung ist ausschließlich über unser Kontaktformular möglich.
Lehrgang über Kontaktformular anfragen ↗