
Hand- und Schaftböller
Ausbildung und praktische Prüfung mit Hand- beziehungsweise Schaftböllern.
Fachkundelehrgang nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV – Theorie, Praxis und Prüfung an zwei Tagen.
150 € für eine Böllerart · 165 € für zwei Böllerarten · 180 € für alle drei Böllerarten. Inklusive Prüfung.
Unser zweitägiger Böllerlehrgang vermittelt die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Böllergeräten und Böllerpulver. Die bestandene Fachkundeprüfung ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer entsprechenden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG. Sie ersetzt die Erlaubnis nicht.

Ausbildung und praktische Prüfung mit Hand- beziehungsweise Schaftböllern.

Ausbildung und praktische Prüfung mit Böllerkanonen.

Die praktische Prüfung erfolgt mit einem dreischüssigen Sirius-Standböller.
Sie können eine, zwei oder alle drei Böllerarten wählen. Für jede gewählte Böllerart legen Sie am zweiten Lehrgangstag eine eigene schriftliche und praktische Prüfung ab. Mit jedem gewählten Böllergerät muss mindestens ein Schuss abgegeben werden.
Für die Ausbildung und die praktischen Prüfungen stellen wir sämtliche benötigten Böllergeräte bereit. Sie müssen keine eigenen Böllergeräte mitbringen.
Rechtliche Grundlagen, Sicherheitsbestimmungen, Gerätekunde und Vorbereitung auf die Prüfung.
Wir fahren gemeinsam zum Mittagessen in eine Gastwirtschaft. Speisen und Getränke bezahlt jeder Teilnehmer selbst.
Die Prüfung wird durch einen Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern abgenommen. Die schriftliche Prüfung besteht zu 50 % aus Multiple-Choice-Fragen und zu 50 % aus Freitextaufgaben.
Am Montag fahren wir nicht zum Essen. Bitte bringen Sie Ihre eigene Brotzeit beziehungsweise Verpflegung mit.
Getränke und Snacks stehen im Schulungszentrum zur Verfügung. Kaffee ist für unsere Teilnehmer kostenlos.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein gültiger Ausweis müssen am ersten Lehrgangstag im Original vorgelegt werden. Ohne diese Dokumente ist eine Teilnahme nicht möglich.
Am Prüfungstag darf die Unbedenklichkeitsbescheinigung maximal ein Jahr alt sein. Die Beantragung bei der zuständigen Behörde kann bis zu acht Wochen dauern. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig darum!
Wählen Sie Ihren Termin und Ihre gewünschten Böllerarten. Mit der Bavaria Lernbar können Sie sich gezielt auf die schriftliche Prüfung vorbereiten.
Unsere Lehrgänge und Seminare bieten wir auf Anfrage auch direkt bei Ihnen vor Ort an – beispielsweise in Vereinen, Unternehmen oder bei Kunden. Termine, Umfang und organisatorische Voraussetzungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.