Samstag
Waffenrecht, Sicherheit, Waffenkunde und praktische Handhabung.
Wir fahren gemeinsam in eine Gastwirtschaft. Essen und Getränke bezahlt jeder Teilnehmer selbst.
Waffensachkunde nach § 7 und § 28 WaffG für gewerbliche Waffenträger.
Unsere Waffensachkundeausbildung vermittelt rechtliche Grundlagen, Waffentechnik, Sicherheitsbestimmungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen. Wir bilden mit modernen Waffen und einer außergewöhnlich umfangreichen Sammlung hochwertiger Anschauungsobjekte direkt bei uns im Schulungszentrum aus.
Bei der Waffensachkunde und der Kombination mit Bewacher ist der Schießleiter-/Standaufsichtsnachweis ohne Aufpreis enthalten.
Praxisnahe Ausbildung an aktuellen Waffenmodellen und anschaulichen Lehrmitteln direkt im Haus.
Schriftliche und praktische Prüfung durch unseren Lehrgangsträger bei uns im Haus.
Zusätzlich zur allgemeinen Waffensachkunde behandeln wir die Anforderungen der DGUV Vorschrift 23 und führen ein praxisorientiertes Geiseltraining durch. Die Sachkunde ist eine wesentliche Voraussetzung für den bewaffneten Bewachungsdienst; weitere waffenrechtliche Voraussetzungen und die Zustimmung der zuständigen Behörde bleiben erforderlich.
Waffenrecht, Sicherheit, Waffenkunde und praktische Handhabung.
Wir fahren gemeinsam in eine Gastwirtschaft. Essen und Getränke bezahlt jeder Teilnehmer selbst.
Die Prüfung wird durch den Lehrgangsträger bei uns im Haus durchgeführt. Für Bewacher und gefährdete Personen folgen zusätzliche Ausbildungsinhalte und praktische Übungen.
Wir fahren gemeinsam zum Mittagessen in eine Gastwirtschaft. Speisen und Getränke bezahlt jeder Teilnehmer selbst.
Getränke und Snacks stehen zur Verfügung. Kaffee ist für unsere Teilnehmer kostenlos.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 100 Fragen, für die 60 Minuten vorgesehen sind. Zum Bestehen müssen mindestens 75 Fragen richtig beantwortet werden. Hinzu kommt eine praktische Prüfung zur sicheren Handhabung von Schusswaffen. Beide Prüfungsteile finden bei uns im Haus statt.
Der Sachkundenachweis ist ein Baustein für waffenrechtliche Berechtigungen, ersetzt jedoch keine Waffenbesitzkarte, keinen Waffenschein und keine gegebenenfalls erforderliche behördliche Zustimmung. Für Bewachungspersonal gelten insbesondere die zusätzlichen Voraussetzungen des § 28 WaffG.
Jetzt den erweiterten Lehrgang auswählen und praxisnah vorbereiten. Die Bavaria Lernbar unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung.
Unsere Lehrgänge und Seminare bieten wir auf Anfrage auch direkt bei Ihnen vor Ort an – beispielsweise in Vereinen, Unternehmen oder bei Kunden. Termine, Umfang und organisatorische Voraussetzungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.